Rechnungswesen

Buchung Laufender Geschäftsvorfälle
Debitoren- , Kreditorenbuchhaltung
Zahlungsverkehr
Auswertungen zur Weiterbearbeitung durch den Steuerberater

Der Selbständige Buchhalter arbeitet gemäß § 6 Ziff. 3 u. 4 StBerG