Buchung Laufender Geschäftsvorfälle
Debitoren- , Kreditorenbuchhaltung
Zahlungsverkehr
Auswertungen zur Weiterbearbeitung durch den Steuerberater
Der Selbständige Buchhalter arbeitet gemäß § 6 Ziff. 3 u. 4 StBerG
EDV-Dienstleistungen
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